IVD-Erschwinglichkeitsindex: Wohneigentum in Deutschland bleibt trotz steigender Preise erschwinglich

Bundesweiter Index jetzt wieder auf dem Niveau von 2012

(16.01.2018) Die Preise für Immobilien sind in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Dennoch ist Wohneigentum in vielen Städten und Regionen in Deutschland erschwinglich. Mit einem aktuellen Indexwert von 122,63 (4. Quartal 2017, Vorjahr 134,29) bleibt der vom Immobilienverband IVD erstellte Erschwinglichkeitsindex auf einem hohen Niveau. Ein hoher Wert zeigt eine gute, ein niedriger Wert eine schlechte Erschwinglichkeit an. Der Index führt die Faktoren Immobilienpreise, Löhne und Gehälter sowie das Zinsniveau zusammen und gibt Auskunft darüber, inwieweit es für einen durchschnittlichen Haushalt finanziell möglich ist, eine Immobilie zu erwerben.

Quelle: IBR News
Link: IVD-Erschwinglichkeitsindex: Wohneigentum in Deutschland bleibt trotz steigender Preise erschwinglich

IVD-Erschwinglichkeitsindex: Wohneigentum in Deutschland bleibt trotz steigender Preise erschwinglich

Ähnliche Beiträge

Objektbezogene Kostentrennung: Nur Sondereigentümer der Tiefgarage tragen deren Unterhalt

(19.02.2025) Sieht die Gemeinschaftsordnung eine objektbezogene Kostentrennung vor, so dass nur diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum (bzw. Sondernutzungsrecht) sich in dem jeweiligen Gebäudeteil (bzw. in dem jeweiligen separaten Gebäude) befindet, die darauf entfallenden Kosten zu tragen haben (hier: Kosten der Tiefgarage), widerspricht es in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an den

Rechtsmittel gegen Grundsteuerbescheid? Besser spät als nie

(19.02.2025) Viele Grundstückseigentümer erhalten derzeit Grundsteuerbescheide. Die Reform soll insgesamt aufkommensneutral ausfallen, doch einzelne Grundstückseigentümer stehen vor drastischen Erhöhungen. Warum Rechtsmittel selbst spät noch sinnvoll sein können, erklären Andreas Klaus und Jonathan Storz. Quelle: IBR News Link: Rechtsmittel gegen Grundsteuerbescheid? Besser spät als nie

Grunderwerbsteueraufkommen leicht gestiegen

(18.02.2025) Das seit seinem Höchststand im Jahr 2021 rückläufige Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer ist wieder leicht angestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14904) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14645) betrug das Aufkommen 2024 12,749 Milliarden Euro. Quelle: IBR News Link: Grunderwerbsteueraufkommen leicht gestiegen