(02.03.2017) Insolvenzverwalter können unter Umständen Zahlungen zurückfordern, die der Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung geleistet hat. Schon die Gewährung einer Ratenzahlung durch den Gläubiger konnte bisher dafür ausreichen. Die Kriterien für solche Rückforderungen wurden von den Gerichten uneinheitlich angewendet.
Quelle: IBR News
Link: Insolvenzrecht: Weitere Reform auf dem Weg