Insolvenzeröffnung trotz Suizidgefahr rechtens

(14.01.2021) Für den In­sol­venz­an­trag eines Gläu­bi­gers be­steht auch dann ein Rechts­schutz­be­dürf­nis, wenn die Zwangs­ver­stei­ge­rung eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses an der Ge­fahr eines Sui­zids der Schuld­ne­rin ge­schei­tert ist. Der In­sol­venz­ver­wal­ter kann laut Bun­des­ge­richts­hof die Auf­tei­lung des Hau­ses in Ei­gen­tums­woh­nun­gen be­trei­ben und ein­zel­ne Woh­nun­gen ver­äu­ßern, ohne die Frau aus ihrer Woh­nung zu ver­drän­gen.

Quelle: IBR News
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Insolvenzeröffnung trotz Suizidgefahr rechtens

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