(05.08.2020) Seit Langem gibt es laute Forderungen nach einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung. Nun liegt ein Referentenentwurf zur Reform des RVG aus dem Bundesjustizministerium vor, der am 31.07.2020 veröffentlicht wurde. Danach sollen alle Anwaltsgebühren linear um 10% steigen, bei sozialrechtlichen Mandaten um 20%. Auch die Gerichtskosten sollen angehoben werden.
Quelle: IBR News
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