Heizkosten: Wann kann Mieter eine Abrechnung zu 70% nach Verbrauch verlangen?

(07.02.2019) Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV kann der Mieter einer Wohnung verlangen, dass die anteilig auf ihn entfallenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zu 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer verteilt werden. Der Mieter ist nicht darauf beschränkt, stattdessen von dem Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV Gebrauch zu machen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 16.01.2019.

Quelle: IBR News
Link: Heizkosten: Wann kann Mieter eine Abrechnung zu 70% nach Verbrauch verlangen?

Heizkosten: Wann kann Mieter eine Abrechnung zu 70% nach Verbrauch verlangen?

Ähnliche Beiträge

Formularmäßige Quotenabgeltungsklausel ist unwirksam!

(28.03.2024) Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen. So der

Steigerung der Mietkosten in Baden-Württembergs Städten

Bis zu 72% in 10 Jahren (28.03.2024) In den großen baden-württembergischen Städten sind die Angebotsmieten in den vergangenen zehn Jahren um bis zu 72 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort (20/10620) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10494) der Gruppe Die Linke hervor. Quelle: IBR News Link: Steigerung der Mietkosten in Baden-Württembergs Städten

Preisrecht der HOAI 2013 gilt auch für öffentliche Auftraggeber!

(28.03.2024) Das zwingende Preisrecht der HOAI 2013 ist bei Aufstockungsklagen auch gegenüber öffentlichen Auftraggebern weiterhin anwendbar. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 14.02.2024 klargestellt. Quelle: IBR News Link: Preisrecht der HOAI 2013 gilt auch für öffentliche Auftraggeber!