(06.06.2018) Bei der Grundsteuer als Real- oder Objektsteuer werden die persönlichen Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners nicht berücksichtigt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2335) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2012) mit.
Quelle: IBR News
Link: Grundsteuer nicht nach Leistungsfähigkeit