(30.10.2017) Grundsätzlich können Mieter von einem Mietvertrag nicht einfach zurücktreten oder diesen widerrufen. Grundsätzlich kann man den Vertrag nur kündigen und zwar mit der gesetzlich geregelten Frist. Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Reihe von Verträgen lassen sich heute unproblematisch und ohne Grund widerrufen. Dies gilt insbesondere für online und per Telefon abgeschlossene Verträge. Gerne wird für den Widerruf auch der Begriff “Rücktritt” verwendet. Viele Menschen übertragen diese Möglichkeit auch auf Verträge, die auf althergebrachten Wegen abgeschlossen wurden, z.B. den Mietvertrag. Hier gibt es jedoch in der Regel keinen Widerruf oder Rücktritt.
Quelle: IBR News
Link: Gibt es einen Rücktritt vom Mietvertrag?