Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit

(05.01.2017) Kommt es im Zuge einer jahrelangen Nachbarschaftsstreitigkeit zu einer tätlichen Auseinandersetzung, ist die gesetzliche Unfallversicherung für daraus resultierende Verletzungsfolgen nicht einstandspflichtig. Das gilt ungeachtet dessen, ob das eigentliche Schadensereignis während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit stattfindet. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.12.2016 entschieden ….

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