(05.01.2017) Kommt es im Zuge einer jahrelangen Nachbarschaftsstreitigkeit zu einer tätlichen Auseinandersetzung, ist die gesetzliche Unfallversicherung für daraus resultierende Verletzungsfolgen nicht einstandspflichtig. Das gilt ungeachtet dessen, ob das eigentliche Schadensereignis während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit stattfindet. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.12.2016 entschieden ….
Quelle: IBR News
Link: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit