(30.09.2021) Zum Oktober gibt es einige Neuregelungen: Nach den Soforthilfen der Bundesregierung für die Betroffenen der Flutkatastrophe beginnt nun die Aufbauhilfe. Für die Dauer der pandemischen Lage bleiben die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen bestehen. Impftermine können künftig während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Der Schutz bei Vertragsabschlüssen und Inkassoverfahren wird verbessert. Und das Strafgesetzbuch wird um neue Straftatbestände ergänzt.
Quelle: IBR News
Link: Gesetzliche Neuregelungen zum Oktober 2021