(18.10.2019) Verstößt das Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals “Wenigermiete.de” gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, weil es sich bei dem Angebot eher um eine Rechts- als um eine Inkassodienstleistung handelt? Dies muss der Bundesgerichtshof klären. In der Verhandlung am 16.10.2019 deuteten die BGH-Richter an, dass sie den Begriff Inkasso eher großzügig auslegen wollen. Auf das Urteil, das am 27.11.2019 ergehen soll, wartet eine ganze Branche.
Quelle: IBR News
Link: Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH