Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

(18.10.2019) Verstößt das Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals „Wenigermiete.de“ gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, weil es sich bei dem Angebot eher um eine Rechts- als um eine Inkassodienstleistung handelt? Dies muss der Bundesgerichtshof klären. In der Verhandlung am 16.10.2019 deuteten die BGH-Richter an, dass sie den Begriff Inkasso eher großzügig auslegen wollen. Auf das Urteil, das am 27.11.2019 ergehen soll, wartet eine ganze Branche.

Quelle: IBR News
Link: Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

Ähnliche Beiträge

GEFMA 116: Neue Richtlinie definiert klaren Rahmen für planungs- und baubegleitendes Facility Management

(24.04.2024) In der Planungs- und Bauphase werden die Weichen für einen späteren reibungslosen Betrieb von Immobilien gestellt. Erfolgsentscheidend ist dafür eine von Beginn an ganzheitliche Perspektive auf den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Diesen Fokus ermöglicht die neue Richtlinie GEFMA 116 „Planungs- und baubegleitendes Facility Management“, die ab sofort bei gefma – Deutscher Verband für Facility

Baugewerbe appelliert an EU-Parlament: Lieferkettengesetz ablehnen!

(24.04.2024) Heute wird das Europäische Parlament über das EU-Lieferkettengesetz abstimmen. Wolfgang Schubert-Raab, Präsident des Zentralverband Deutsches Baugewerbe, fordert die Europaabgeordneten auf, den aktuellen Entwurf des Gesetzes abzulehnen: Quelle: IBR News Link: Baugewerbe appelliert an EU-Parlament: Lieferkettengesetz ablehnen!

GmbH-Geschäftsführer als Syndikusanwalt? BGH bleibt streng

(24.04.2024) Der BGH be­stä­tigt seine Recht­spre­chung, dass die Zu­las­sung eines GmbH-Ge­schäfts­füh­rers als Syn­di­kus­an­walt aus­ge­schlos­sen ist, wenn seine fach­li­che Un­ab­hän­gig­keit nicht im Ge­sell­schafts­ver­trag ver­an­kert ist. Ob des­sen An­stel­lungs­ver­hält­nis ein „Ar­beits­ver­hält­nis“ dar­stellt, bleibt wei­ter offen. Quelle: IBR News Link: GmbH-Geschäftsführer als Syndikusanwalt? BGH bleibt streng