(05.09.2016) Das Gesetz sieht vor, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellt. Dies ist sinnvoll, denn eine Gemeinschaft muss verwaltet werden; sei es, dass die eingehenden Gelder der Eigentümer kontrolliert werden oder aber auch notwendige Reparaturmaßnahmen in Auftrag gegeben werden. Problematisch sind die Fälle, in denen bereits keine Einigkeit über die Frage des Verwalters erzielt werden kann. Wenn kein Verwalter bestellt ist und sich die Wohnungseigentümer nicht vertragen, führt dies häufig dazu, dass gar nichts mehr passiert.
Quelle: IBR News
Link: Gerichtliche Entscheidung nach dem WEG