Geplante Änderung der "Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung": BRAK begrüßt erleichterte Kommunikation bei nicht formbedürftigen elektronischen Dokumenten

(03.11.2017) Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat im Oktober 2017 zur geplanten Verordnung zur Änderung der “Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung” (ERVV) Stellung genommen. Darin begrüßt sie die vorgesehene Ausnahme nicht formbedürftiger elektronischer Dokumente vom Erfordernis “sicherer Übermittlungswege”.

Quelle: IBR News
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