(04.11.2016) Die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen macht vielen Bauherren in Städten zu schaffen. Sie müssen diese Auflage oft unter Überwindung großer finanzieller und technischer Probleme erfüllen. Doch was geschieht eigentlich, wenn es viele Jahre später zu Schwierigkeiten mit den Behörden kommt, weil Stellplätze fehlen? Hier können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS alle Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gemeinsam gefragt sein.
Quelle: IBR News
Link: Gemeinschaft musste sich um Stellplatz-Nachforderung kümmern