(29.10.2019) Der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Hofstelle kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor aus einem angrenzenden Wirtschaftsweg ablaufendem Regenwasser verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Ein Wasserübertritt bei stärkeren Regengüssen sei als ortsüblich zu dulden. Auch ein Anspruch auf Vermeidung des Übertritts von auf dem Wirtschaftsweg stehendem Oberflächenwasser auf das angrenzende klägerische Grundstück bestehe nicht. Der Kläger sei zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet, so das Gericht weiter.
Quelle: IBR News
Link: Gemeinde muss Wasserabfluss von Wirtschaftsweg auf Privatgrundstück nicht unterbinden