(17.02.2025) Ein Anwalt war der Auffassung, dass ein Fehler bei der Berufungsfrist, der einem angestellten Kollegen unterlaufen war, keinesfalls seinem Mandanten zugerechnet werden kann. Dass das OVG Münster das genauso sah, half dem Anwalt am Ende nicht, weil das Gericht die Schuld bei ihm selbst sah.
Quelle: IBR News
Link: Fristfehler: Mandatierter Anwalt haftet für angestellten Anwalt