(25.04.2025) Wer ein Gebäude zum Betrieb eines Garni-Hotels gepachtet hat, darf es nicht ohne Erlaubnis der Eigentümerin in eine Flüchtlingsunterkunft umwandeln. Flüchtlinge nutzten das Gebäude so anders als Hotelgäste, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, entschied das OLG Celle.
Quelle: IBR News
Link: Flüchtlingsunterkunft statt Garni-Hotel: Eigentümerin darf Pachtvertrag fristlos kümdigen