(10.03.2017) Die Anwohner mehrerer Grundstücke an der Straße “In den Leonorengärten” in Berlin-Lankwitz können sich nicht gegen die Errichtung einer modularen Flüchtlingsunterkunft in ihrer Nachbarschaft, einem allgemeinen Wohngebiet, wehren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Flüchtlingsunterkunft in allgemeinem Wohngebeit zulässig