(06.06.2019) Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 05.06.2019 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (BT-Drs. 19/8691, 19/9768) zugestimmt. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Mit dem Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen.
Quelle: IBR News
Link: Finanzausschuss stimmt für härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit