Preise für Fernwärme müssen bislang nicht im Internet veröffentlicht werden.
(04.12.2017) Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) sieht Modernisierungsbedarf bei der Fernwärmeverordnung. Preise ausschließlich in Geschäftsräumen oder Tageszeitungen zu veröffentlichen, sei nicht so effektiv und verbraucherfreundlich wie Angaben im Internet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Veröffentlichungspraxis der Stadtwerke Weimar geklagt. Zwar unterlag der vzbv in der Sache, die Preisveröffentlichung entsprechend der Fernwärmeverordnung ist also rechtmäßig. Doch das Thüringer OLG ließ erkennen, dass der Gesetzgeber die Verordnung ändern und Angaben im Internet festschreiben sollte.
Quelle: IBR News
Link: Fernwärmevorschriften endlich modernisieren