Faxausfall: Anwalt muss aktive beA-Nutzung nicht "auf die Schnelle" lernen

(26.01.2021) Fällt das Ge­richts­fax aus und ent­schei­det sich ein mit dem Sys­tem nicht ver­trau­ter An­walt trotz dro­hen­den Frist­ab­laufs gegen eine Nut­zung des be­son­de­ren elek­tro­ni­schen An­walts­post­fachs (beA), han­delt er nicht schuld­haft. Ein Er­ler­nen der Funk­ti­ons­wei­se „auf die Schnel­le“ sei un­zu­mut­bar, be­fand der BGH. Vor Ein­füh­rung der ak­ti­ven Nut­zungs­pflicht müss­ten Rechts­an­wäl­te nicht wis­sen, wie Nach­rich­ten mit dem beA ver­sandt wer­den.

Quelle: IBR News
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