(09.02.2023) Das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten seines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits umfasst nicht die laufzeitunabhängigen Kosten. Der Verbraucher kann somit nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom heutigen tage entschieden.
Quelle: IBR News
Link: EuGH klärt Fragen bzgl. vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits