(11.11.2016) Die Kosten eines Anrufs bei einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. Dies stellt der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union Maciej Szpunar mit Schlussanträgen vom 10.11.2016 klar. Ein höheres Entgelt (hier bedingt durch Verwendung einer “0180-Nummer”) könne Verbraucher davon abhalten, bei Fragen zum Vertrag das Unternehmen zu kontaktieren (Az.: C-568/15).
Quelle: IBR News
Link: EuGH-Generalanwalt: Anruf bei Kundendienst eines Unternehmens darf nicht mehr kosten als normaler Anruf