(09.08.2018) Zieht eine Gemeinde einen Grundstückseigentümer erst nach Ablauf von mehr als 20 Jahren erstmals zu den Kosten des Anschlusses seines Grundstücks an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage heran, weil sie es versäumt hat, eine als nichtig erkannte Abwassersatzung durch eine gültige Satzung zu ersetzen, verstößt dies gegen Treu und Glauben und ist unzulässig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 12.07.2018 entschieden (Az.: 2 S 143/18).
Quelle: IBR News
Link: Erstmalige Festsetzung eines Abwasserbeitrages nach mehr als zwei Jahrzehnten kann treuwidrig sein