(06.10.2021) An den erstmaligen Antrag, eine Berufungsbegründungsfrist zu verlängern, dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Dieser muss laut Bundesgerichtshof begründet werden, aber der Hinweis auf Arbeitsüberlastung oder ähnliche Hindernisse genügt in der Regel. Auch wenn aus Parallelverfahren eine abweichende Spruchpraxis des Gerichts bekannt sei, dürfe der Anwalt auf eine gesetzmäßige Entscheidung vertrauen.
Quelle: IBR News
Link: Erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist