Erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

(06.10.2021) An den erst­ma­li­gen An­trag, eine Be­ru­fungs­be­grün­dungs­frist zu ver­län­gern, dür­fen keine über­zo­ge­nen An­for­de­run­gen ge­stellt wer­den. Die­ser muss laut Bun­des­ge­richts­hof be­grün­det wer­den, aber der Hin­weis auf Ar­beits­über­las­tung oder ähn­li­che Hin­der­nis­se ge­nügt in der Regel. Auch wenn aus Par­al­lel­ver­fah­ren eine ab­wei­chen­de Spruch­pra­xis des Ge­richts be­kannt sei, dürfe der An­walt auf eine ge­setz­mä­ßi­ge Ent­schei­dung ver­trau­en.

Quelle: IBR News
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Erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

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