Ersetzt die Hausratsversicherung nach einem Einbruch auch Bargeld?

(22.02.2017) Wer zu Hause Bargeld hortet, muss in bestimmten Fällen damit rechnen, dass nach einem Einbruchsdiebstahl von der Hausratsversicherung nicht der volle gestohlene Bargeldbetrag erstattet wird. Darauf hat der 5. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg in einem aktuellen Beschluss hingewiesen.

Quelle: IBR News
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