(14.12.2017) Ein Ehepaar wollte einen Teil der Erschließungskosten, die es an die Gemeinde für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück zahlen musste, als solche für eine haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer absetzen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies seine Klage ab. Für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge könne die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden, entschied das Gericht, ließ aber die Revision zu. Die Rechtssache ist beim Bundesfinanzhof (Az.: VI R 50/17) anhängig.
Quelle: IBR News
Link: Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen nicht als Handwerkerleistungen absetzbar