(02.07.2018) Die Klagen von zwei Wohnungseigentümergemeinschaften gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) auf Zahlung einer höheren Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an Grundstücken und Gebäuden bleiben erfolglos. Dies geht aus Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.06.2018 hervor. Das Gericht bestätige nicht die von den Klägerinnen vertretene Ansicht, dass der Gutachter der FBB den Verkehrswert einzelner Eigentumswohnungen zu niedrig bemessen habe.
Quelle: IBR News
Link: Entschädigungszahlungen für Anwohner des Flughafens rechtlich nicht zu beanstanden