Elektrisch betriebene Rollläden dürfen zweiten Rettungsweg nicht blockieren

(30.03.2021) Wenn es im Haus brennt, müssen die Bewohner schnell ins Freie gelangen können. Deshalb muss jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen in jedem Geschoss gemäß § 33 Musterbauordnung zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben. Der erste erfolgt auf direktem Wege über den Flur, das Treppenhaus und die Haustür, der zweite beim Einfamilienhaus in der Regel über eine durch die Feuerwehr mit Rettungsgeräten erreichbare Stelle, zum Beispiel ein Fenster. Die meisten Bauherren haben diesen vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg jedoch bei der Planung ihres Hauses nicht im Blick, so die Beobachtung der Experten im Verband Privater Bauherren (VPB).

Quelle: IBR News
Link: Elektrisch betriebene Rollläden dürfen zweiten Rettungsweg nicht blockieren

Elektrisch betriebene Rollläden dürfen zweiten Rettungsweg nicht blockieren

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe appelliert an EU-Parlament: Lieferkettengesetz ablehnen!

(24.04.2024) Heute wird das Europäische Parlament über das EU-Lieferkettengesetz abstimmen. Wolfgang Schubert-Raab, Präsident des Zentralverband Deutsches Baugewerbe, fordert die Europaabgeordneten auf, den aktuellen Entwurf des Gesetzes abzulehnen: Quelle: IBR News Link: Baugewerbe appelliert an EU-Parlament: Lieferkettengesetz ablehnen!

GmbH-Geschäftsführer als Syndikusanwalt? BGH bleibt streng

(24.04.2024) Der BGH be­stä­tigt seine Recht­spre­chung, dass die Zu­las­sung eines GmbH-Ge­schäfts­füh­rers als Syn­di­kus­an­walt aus­ge­schlos­sen ist, wenn seine fach­li­che Un­ab­hän­gig­keit nicht im Ge­sell­schafts­ver­trag ver­an­kert ist. Ob des­sen An­stel­lungs­ver­hält­nis ein „Ar­beits­ver­hält­nis“ dar­stellt, bleibt wei­ter offen. Quelle: IBR News Link: GmbH-Geschäftsführer als Syndikusanwalt? BGH bleibt streng