Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich

(17.06.2022) Die Frage, ob die Ge­schäfts­grund­la­ge für den in einem Räu­mungs­ver­gleich ver­ein­bar­ten Ver­zicht auf Voll­stre­ckungs­schutz ent­fal­len kann, recht­fer­tigt die einst­wei­li­ge Ein­stel­lung der Zwangs­voll­stre­ckung. Die dar­auf ge­stütz­te Rechts­be­schwer­de ist nach Ein­schät­zung des Bun­des­ge­richts­hofs nicht ohne Aus­sicht auf Er­folg. Nach Ver­gleichs­schluss sei eine un­vor­her­seh­ba­re Ver­schlech­te­rung des Ge­sund­heits­zu­stands der Mie­te­rin ein­ge­tre­ten.

Quelle: IBR News
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