Ein zugemauertes Gebäude bleibt ein Gebäude

(15.02.2017) Ein Gebäude, das wegen Verstoßes gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans beseitigt werden muss, bleibt auch dann ein Gebäude, wenn es nachträglich zugemauert wird, um die Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans zu umgehen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden und die Klage gegen eine Beseitigungsverfügung abgewiesen (Urteil vom 26.01.2017, Az.: 4 K 471/16).

Quelle: IBR News
Link: Ein zugemauertes Gebäude bleibt ein Gebäude

Ein zugemauertes Gebäude bleibt ein Gebäude

Ähnliche Beiträge

Historischer Rückgang bei der privaten Wohnungsbaufinanzierung im Jahr 2023

(15.01.2025) Der Verband der Privaten Bausparkassen hat alarmierende Zahlen zur privaten Wohnungsbaufinanzierung im Jahr 2023 veröffentlicht. Mit insgesamt ausgezahlten 232 Mrd. Euro verzeichnete die gesamte Kreditwirtschaft einen historischen Rückgang von rund 117 Mrd. Euro oder etwa einem Drittel im Vergleich zum Jahr 2022. Quelle: IBR News Link: Historischer Rückgang bei der privaten Wohnungsbaufinanzierung im Jahr

Maximal 70%: Bebauungsplan darf Ferienwohnungen begrenzen

(15.01.2025) In Sankt Peter-Ording legte ein Bebauungsplan fest, wie viel Prozent der Neubauten Dauerwohnungen sein sollen und wie viele Ferienwohnungen werden dürfen. Zu Recht, so das OVG Schleswig: Gemeinden dürften die Fremdbeherbergung begrenzen. Quelle: IBR News Link: Maximal 70%: Bebauungsplan darf Ferienwohnungen begrenzen

DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025

(15.01.2025) Wohnungs- und Immobilienunternehmen können sich noch bis zum 17. Februar 2025 für den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025 bewerben. Gesucht werden unter dem Motto “Anders Bauen für bezahlbares Wohnen: Innovativ – einfach – experimentell” Neubauprojekte im Bereich Wohnen, die durch Innovation, Einfachheit und/oder Experimentierfreude bezahlbares Wohnen fördern. Quelle: IBR News Link: DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025