Sogenannte “Mehrfachversicherung” kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
(22.11.2017) Beim Eintritt eines Versicherungsfalles kann ein Versicherter immer nur seinen tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Wenn er zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen hat (“Mehrfachversicherung”) kann er also nicht zweimal kassieren, sondern nur einen Betrag, der seinem Schaden entspricht.
Quelle: IBR News
Link: Ein Schaden – zweimal Versicherungsprämie kassieren?