Eigentümer muss abgerissene denkmalgeschützte Villa nicht wieder aufbauen

(29.09.2017) Eine von der Landeshauptstadt Dresden getroffene Anordnung zur Wiederherstellung einer abgerissenen denkmalgeschützten Villa in Dresden-Blasewitz ist rechtswidrig. Der Eigentümer muss das Gebäude nicht neu errichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Es stellt in seinem Urteil vom 26.09.2017 auf die Unverhältnismäßigkeit des Wiederherstellungsverlangens ab (Az.: 7 K 2270/15).

Quelle: IBR News
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