(02.11.2016) Schuhe dürfen eigentlich nicht im Treppenhaus stehen. Vor allem nicht, wenn sie andere Bewohner stören oder eine Gefährdung (z.B. Stolperfalle) darstellen. Das OLG Hamm hat eine Abstellen der Schuhe auf dem Abstreifer aber ausnahmsweise bei schlechtem Wetter gestattet, jedoch nur vorübergehend (Az.: 15 Wx 168/88). Ein Dauerzustand darf die Schuhansammlung vor der Tür also nicht werden.
Quelle: IBR News
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