(19.03.2020) Drohende Mietrückstände aufgrund der Corona-Krise werden Vermieter und Mieter gleichermaßen treffen. Mietern droht die Zahlungsverzugskündigung, aber auch Vermieter können wegen finanzieller Einbußen in Schieflage geraten.
Quelle: IBR News
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