DAV sieht GbG kritisch
(26.11.2019) Der Deutsche Anwaltverein rügt erneut, dass eine ordnungsgemäße Bewertung des vorgelegten Referentenentwurfes durch die zu beteiligenden Verbände nicht möglich ist. Die Tatsache, dass ein Referentenentwurf mit einem so komplexen Thema mit Bearbeitungsstand vom 16.10.2019 vorgelegt und gleichzeitig eine Stellungnahme bis zum 17.10.2019 erbeten wird, wird weder den Anforderungen an ein sorgfältiges und ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren noch der Weichenstellung gerecht, die objektiv mit dem Referentenentwurf verbunden ist.
Quelle: IBR News
Link: DAV-Stellungnahme zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz