DAV: Arbeitszeitgesetz kollidiert mit anwaltlichen Berufspflichten

(03.03.2023) Der Deut­sche An­walt­ver­ein hat in einer In­itia­tiv­stel­lung­nah­me dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Vor­ga­ben des Ar­beits­zeit­rechts bei an­ge­stell­ten Rechts- und Syn­di­kus­rechts­an­wäl­ten zu einer un­auf­lös­li­chen Kol­li­si­on mit den an­walt­li­chen Be­rufs­pflich­ten füh­ren kön­nen, weil ein Ein­grei­fen un­mit­tel­bar und zu jeder Zeit er­for­der­lich wer­den kann. Er for­der­te den Ge­setz­ge­ber zu einer sach­ge­rech­ten Lö­sung auf.

Quelle: IBR News
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