Das beA und die Umlaute

(27.07.2020) Der X. Zi­vil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat seine an­wen­der­freund­li­che Recht­spre­chung zum beA fort­ge­setzt. Mit Ur­teil vom 14.05.2020 lie­ßen die Bun­des­rich­ter es für den recht­zei­ti­gen Zu­gang ge­nü­gen, dass die Be­ru­fungs­be­grün­dung auf den Ein­gangs­ser­ver ge­langt war – auch wenn ein Um­laut die Wei­ter­lei­tung ins Post­fach ver­hin­der­te.

Quelle: IBR News
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