(05.10.2016) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat sich um Unterhalt und Verwaltung der gemeinsamen Immobilie und die daraus resultierenden Interessen der Eigentümer zu kümmern. Dazu zählt es im Normalfall wohl eher nicht, dass die Gemeinschaft selbst als Grundstückskäufer auftritt. Doch in einzelnen Fällen ist das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durchaus möglich.
Quelle: IBR News
Link: Darf WEG Grundstücke erwerben?