(04.12.2017) Im Dachdecker-Handwerk ist gelungen, was die Bau-Arbeitgeber noch verweigert haben: Ab 1. Januar kommenden Jahres (und sobald die Allgemeinverbindlichkeit erklärt ist) wird es einen bundeseinheitlichen Mindestlohn 2 für qualifizierte Tätigkeiten geben.
Quelle: IBR News
Link: Dachdeckerhandwerk: Mindestlohn 2 ausgehandelt