(09.07.2020) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert in einer Mitteilung vom 08.06.2020, dass die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen nur von Steuerberatern, vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfern für die betroffenen Unternehmen beantragt werden kann. Er fordert, auch Rechtsanwälte als berechtigte Antragsteller für ihre Mandanten zuzulassen.
Quelle: IBR News
Link: Corona-Überbrückungshilfe: DAV fordert Antragsberechtigung auch für Anwälte