(20.05.2020) Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage durch die COVID-19-Pandemie und diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, entschied das Finanzgericht Münster am 13.05.2020. Es gab damit dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt.
Quelle: IBR News
Link: Corona-Soforthilfe nicht pfändbar