Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

(20.05.2020) Eine Kon­ten­pfän­dung des Fi­nanz­amts, die auch Be­trä­ge der Co­ro­na-So­fort­hil­fe um­fasst, ist rechts­wid­rig. Die Co­ro­na-So­fort­hil­fe er­fol­ge aus­schlie­ß­lich zur Mil­de­rung der fi­nan­zi­el­len Not­la­ge durch die COVID-19-Pan­de­mie und diene nicht der Be­frie­di­gung von Gläu­bi­ger­an­sprü­chen, ent­schied das Fi­nanz­ge­richt Müns­ter am 13.05.2020. Es gab damit dem Eil­an­trag eines So­lo­selbst­stän­di­gen statt.

Quelle: IBR News
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Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

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