(10.02.2017) Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen.
Quelle: IBR News
Link: BVerwG zu Elbvertiefung: Planfeststellungsbeschlüsse zu Fahrrinnenausbau vorerst nicht vollziehbar