BVerwG: Rheinbrücke Leverkusen darf neu gebaut werden

(12.11.2017) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern zwei Klagen abgewiesen, die den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln über den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen betrafen. Kläger waren eine Umweltvereinigung (Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissionen e.V.) und ein privater Grundstückseigentümer.

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