(10.11.2017) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in erster und letzter Instanz den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für das Vorhaben Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, vom 30. Januar 2014 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und nicht vollziehbar