(16.12.2016) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in erster und letzter Instanz die Klagen zweier rheinland-pfälzischer Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord des Landes Rheinland-Pfalz zum Neubau der rheinland-pfälzischen Abschnitte der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg abgewiesen.
Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg erfolglos