BVerwG: Festsetzung von CO2-Emissionsfaktoren zur Regelung der Energieeffizienz von TEHG-Anlagen ist unzulässig

(15.09.2017) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass es einer Gemeinde verwehrt ist, die Verwendung fossiler Brennstoffe im Bebauungsplan davon abhängig zu machen, dass die dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) unterliegenden Anlagen bestimmte CO2 -Emissionsobergrenzen nicht überschreiten.

Quelle: IBR News
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BVerwG: Festsetzung von CO2-Emissionsfaktoren zur Regelung der Energieeffizienz von TEHG-Anlagen ist unzulässig

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