BVerwG erlaubt Vorarbeiten für Bau der Rheinbrücke Leverkusen

(20.02.2017) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16.02.2017 im Zusammenhang mit der Leverkusener Rheinbrücke über mehrere Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden. Der Antragsgegner (Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln) darf bestimmte, genau festgelegte Vorabmaßnahmen durchführen. Damit ist keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Planung verbunden.

Quelle: IBR News
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