(16.01.2017) Die Richtervorlage des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Rohrleitungsgesetz für den Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen ist unzulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2016 entschieden. Das OVG habe die von ihm angenommene Unvereinbarkeit des Gesetzes mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG nicht ausreichend begründet (Az.: 1 BvL 10/14).
Quelle: IBR News
Link: BVerfG: Richtervorlage zum Rohrleitungsgesetz für Bau von Kohlenmonoxid-Pipeline unzulässig