Bundestag: Maßnahmen gegen Immobilienkrise

(30.03.2017) Der Finanzausschuss hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935, 18/11420) zu.

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Auch nicht im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Anwalt darf Berufung nicht per Fax einlegen

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