Bundesregierung plant Novelle des Raumordnungsgesetzes

(24.01.2017) Die Bundesregierung will das Raumordnungsgesetz novellieren. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10883) sieht unter anderem vor, die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung zu erweitern. Außerdem soll dem Bund durch die Neuregelung die Kompetenz eingeräumt werden, einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen, sofern dies unter nationalen oder europäischen Gesichtspunkten erforderlich ist.

Quelle: IBR News
Link: Bundesregierung plant Novelle des Raumordnungsgesetzes

Bundesregierung plant Novelle des Raumordnungsgesetzes

Ähnliche Beiträge

Zahlungsplan: Was private Bauherren beachten sollten

(12.09.2024) Wenn es um die Errichtung ihres eigenen Hauses geht, entscheiden sich viele private Bauherren für sogenannte Schlüsselfertiganbieter, die mit dem Bau eines neuen, bezugsfertigen Hauses beauftragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Verbraucherbauvertrag. Mit dieser Vertragsform, eingeführt im Jahr 2018, stärkt der Gesetzgeber speziell die Position privater Bauherren und schützt sie besser vor

Bahnbrücken: "Katastrophe mit Ansage!"

BVMB kritisiert Rückstand bei Brückensanierungen (11.09.2024) “Was derzeit an Bauprojekten an Bahnbrücken auf den Markt kommt, grenzt an einen kompletten Stillstand” – so fasst Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), das Ergebnis einer Mitgliederbefragung zusammen. Selbst nach eigener Bewertung der Deutschen Bahn in ihrem Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2023 sind 1.160 (2023) Bahnbrücken

beA-Zugang: Wenn Post ankommt, der Anwalt sie aber nicht lesen kann

(12.09.2024) Beim Zu­gang zum An­walts­post­fach gibt es in der Pra­xis immer mal wie­der Ärger, zumal wenn es ein­gangs­be­reit, aber für kurze Zeit (noch) nicht les­bar ist. Keine Ide­al­lö­sung für den BGH. Der aber be­stä­tigt, dass die BRAK nicht ver­pflich­tet ist, dem In­ha­ber be­reits ein­ge­gan­ge­ne Daten mit­zu­tei­len. Quelle: IBR News Link: beA-Zugang: Wenn Post ankommt, der